Zum 01.01.2022 ist eine neue Verwaltungsvorschrift zum Landesjugendplan in Kraft getreten. Über die Verwaltungsvorschrift werden die Rahmenbedingungen der Förderung gesetzt.
In Bezug auf das Schreiben des Sozialministeriums vom 14.04. wird die Antragsfrist auf Förderung aus dem Landesjugendplan nach der neuen Verwaltungsvorschrift dieses Jahr auf den 16.5.2022 verlängert. Für unsere Ortsjugenden heißt es konkret: alle Anträge bis zum 8.5.2022 einzureichen, damit wir alles rechtzeitig bis zum 16.5.2022 zusammenstellen können. Einzureichen sind bitte nur Anträge zu den Bereichen ehemals praktische Maßnahmen.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
April 2022, Eser Kabakci
Quelle: Landesjugendring Baden-Württemberg